Meine Leistungen als VdS anerkannter Sachverständiger

Als VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen werden von mir gewerbliche Elektroanlagen nach der Klausel SK3602 “Elektrische Anlagen” für die Feuerversicherung überprüft und ein entsprechendes Zeugnis (Befundschein) hierüber ausgestellt.

Die Klausel SK3602 ist in vielen Versicherungverträgen enthalten und lautet:

Textauszug aus der Klausel SK3602 der AFB

  1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle _ Monate auf seine Kosten durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muß eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zu Grunde liegen, abgestellt werden müssen.
  2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden und die Mängel fristgemäß zu beseitigen sowie dies dem Versicherer anzuzeigen.
  3. Die Rechtsfolgen von Verletzungen der Obliegenheiten nach Nr. 1 und 2 ergeben sich aus Abschnitt B §§ 8,9 AFB 2008.

 

Weitere Informationen über die VdS-Prüfungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.